AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

 

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden, der nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, und uns geschlossene Verträge über die Lieferung von Waren und die Ausführung von Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

 

Angebot und Vertragsschluss

 

1. Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Bestellung durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte annehmen.

2. Unsere Angebote sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die im Internet, in Katalogen und anderen Drucksachen enthalten sind, stellen nur Annäherungswerte dar und sind unverbindlich.

 

Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Rücktritt

 

1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird in unserer Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden zulässig. Der Kaufpreis bzw. Mietzins ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.

3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines zurück Behaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern sich unsere Einkaufspreise oder Betriebs-, Personal- oder Transportkosten wesentlich ändern.

 

Liefer- und Leistungszeit

 

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen. Im Fall der Miete oder Leihe eines unserer Gegenstände bedeutet das insbesondere auch, dass er uns unverzüglich über eventuelle Schäden oder Defekte des angemieteten oder geliehenen Gegenstandes zu informieren hat.

2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnervenzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

 

Gefahrübergang, Versand, Verpackung

 

1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg die Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Kunden.

2. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

4. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.

 

Sach- und Rechtsmängel, Haftung

 

1. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht deshalb erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.

2. Die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) bleibt uns vorbehalten. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.

3. Wir haften unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheit- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheit- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

4. Wir haften auch für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

5. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. Sofern wir einen Gegenstand verleihen, haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Eigentumsvorbehalt, Verpflichtungen des Kunden

 

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden zustehen, bleibt im Fall des Kaufs die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum.

2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware sowie von uns gemietete und geliehene Gegenstände pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartung- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Die Nutzung unserer Geräte bzw. der durch uns übereigneten Gegenstände ist ausschließlich mit von uns genehmigten Konzentraten gestattet.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

5. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

 

1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck und Wechsel) ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Für den Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, an ihrer Stelle eine solche Regelung zu treffen, die der ursprünglich vorgestellten mit rückwirkender Kraft am nächsten kommt.

 

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